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AGB

AGB Pauschalreise

Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen der BR Boße Reisen GmbH

Gültig ab 01.07.2026

Sehr geehrter Reisegast, mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die folgenden Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln, an.

1. Abschluss des Reisevertrages

a) Reiseanmeldungen für die Reisen der Boße Reisen GmbH können mündlich, telefonisch, durch E-Mail oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung/Rechnung) inklusive sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende die Reisebestätigung per E-Mail, per Fax, per Post o.ä. Die Reisebestätigung dient als Bestätigung des Vertrags nach § 651d Abs. 3 S. 2 BGB. Der Reisende hat Anspruch auf eine Bestätigung in Papierform.

b) An die Reiseanmeldung per Post, per Telefon, E-Mail, mündlich etc. ist der Reisende 7 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt.

c) Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Ein Reisevertrag kommt hierdurch noch nicht zustande. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.a) geschlossen werden.

d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt des Kataloges und der Reiseanmeldung ab, haben Sie als Kunde das Recht, innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme zurückzutreten. Wird von Ihnen kein Gebrauch gemacht, wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für Sie und für uns verbindlich.

e) Bei Reiseanmeldungen über die Webseite von Boße Reisen GmbH genehmigt der Reisende dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrags. Der Eingang der Buchung/Reiseanmeldung des Kunden erfolgt unverzüglich auf elektronischem Weg. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Eingangsbestätigung, nicht um eine Annahme des Angebots. Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Werktagen.

2. Zahlung

a) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20% des Reisepreises zu zahlen. Zusammen mit der Reisebestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein, im Sinne des § 651r BGB.

b) Der Restbetrag ist ohne Aufforderung bis 28 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Seite 1 von 6

c) bei Vertragsabschlüssen innerhalb von 21 Tagen vor Reisebeginn wird der Reisende zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines im Sinne des § 651r BGB verpflichtet.

d) Wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt besteht die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines nicht.

e) Die Boße Reisen GmbH kann vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen, wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist.

3. Unsere Leistungen

a) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung im Katalog sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.

b) Boße Reisen GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben und Beschreibung in Hotelprospekten. Nicht im Reisepreis enthalten sind Eintrittsgelder, außer sie sind im Katalog ausgewiesen.

c) Besondere Vereinbarungen, Nebenabreden und vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufzunehmen.

4. Preisänderungen

a) Wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar die Preise der Leistungsträger für uns unvorhersehbar und nach den im Gesetz genannten, zulässigen Kalkulationspositionen (§ 651f Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 BGB) erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind, können wir Preiserhöhungen bis zu 8 % des Gesamtpreises verlangen. Hierbei werden die erhöhten Kosten in voller Höhe berechnet.

b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung teilen wir dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund schriftlich mit.

c) Wenn die Erhöhung der in § 651f Nr. 2, 3 BGB vorgesehenen Rechnungsposten zu einer Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um mehr als 8 % des Gesamtpreises führt, kann der Reisende innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss, das Angebot zur Preiserhöhung annehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann dem Reisenden zudem anbieten, wahlweise an einer anderen Pauschalreise teilzunehmen.

d) Die Rechte nach Ziff. 4. c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

e) Eine Senkung des Reisepreises kann der Reisende verlangen, wenn und soweit sich die in § 651f Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 BGB genannten Preise, Wechselkurse oder Abgaben nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt.

5. Leistungsänderungen

a) Andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis kann der Reiseveranstalter ändern, wenn die Änderung unerheblich ist. Der Reisende wird vor Reisebeginn informiert.

b) Im Falle, dass eine Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstandes nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, durchgeführt werden kann, kann der Reiseveranstalter dem Reisenden eine entsprechende Änderung anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss, das Angebot zur Änderung annimmt oder den Rücktritt vom Vertrag erklärt.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzpersonen

a) Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch Erklärung in Textform, § 126b BGB, von der Reise zurücktreten. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eingeht, wenn es sich um einen Werktag bis 17 Uhr handelt. Bei Eingang Ihrer Abmeldung an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zählt der folgende Werktag (Montag bis Freitag) als gültiges Eingangsdatum. In diesem Fall ist eine angemessene Stornogebühr zu zahlen, die sich nach Zeitraum zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters und zu erwartendem Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen bemisst und wie folgt pauschaliert ist:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises,
vom 29. – 22.Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises,
vom 21. – 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises,
vom 14. – 07.Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises,
vom 06. – 03.Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises,
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises.


Bei Flug- und Schiffsreisen ist die anfallende Storno-Gebühr des Leistungsträgers zu zahlen.

Die Entschädigung ist niedriger, wenn der Reisende nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale war.

b) Sie können bis zum Reisetermin eine Ersatzperson für sich bestellen. Dies bedarf der Mitteilung an uns. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen der gebuchten Reise nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anforderungen, insbesondere auch in den jeweiligen Zielländern, entgegenstehen. Bei einem Widerspruch gelten die üblichen Rücktrittsbedingungen.

c) Boße Reisen GmbH erhebt für die Umbuchung bei Busreisen ein Bearbeitungsentgelt. Bei Flug- und Schiffsreisen ist die anfallende Gebühr des Leistungsträgers zu zahlen.

7. Rücktritt und Kündigung durch Boße Reisen GmbH

a) Eine Kündigung durch die Boße Reisen GmbH ist möglich, wenn die Mindesteilnehmerzahl laut Vertrag, 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen und 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen nicht erreicht wurde. Der bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlte Reisebetrag wird zurückgezahlt. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Die Reisenden werden umgehend nach Kenntnis informiert.

b) Die Kündigung des Reisevertrages für Sie und uns ist möglich, wenn die Durchführung der Reise z. B. durch höhere Gewalt (Krieg, inneren Unruhen, Epidemien, Pandemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung der Unterkunft oder gleichwichtige Gründe) beeinträchtigt, erschwert oder gefährdet wird. Die Beeinflussung einer Fahrt durch höhere Gewalt schließt eine Haftung durch uns aus.

c) Die Boße Reisen GmbH darf den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.

8. Haftung

a) Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft durch uns herbeigeführt wurde.

b) Wir haften nicht für Schäden bei Inanspruchnahme der im Reiseprogramm vorgesehenen Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung als solche gekennzeichnet werden (z. B. Ausflüge, Besichtigungen, Führungen, Sport- oder kulturelle Veranstaltungen).

c) Deliktische Schadenersatzansprüche: Für alle gegen uns gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung beschränkt für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem geltenden Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

9. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

a) Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich. b) Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern es uns technisch möglich ist, werden wir den Kunden von wichtigen Änderungen vor Antritt der Reise informieren. Auf jeden Fall muss jeder Seite 4 von 6 Reisende ein für die gebuchte Reise gültiges Reisedokument (Personalausweis, Reisepass oder Kindesausweis) mit sich führen.

10. Datenschutz

a) Die BR Boße Reisen GmbH ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 S. 1. Abs. 1 lit. B DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Buchung verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben.

b) Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass die Boße Reisen GmbH nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingewilligt hat.

c) Reisende können sich bei Fragen zum Datenschutz jederzeit an die Boße Reisen GmbH wenden unter kontakt@bosse-reisen.com. Auf unserer Webseite www.bosse-reisen.com finden Sie ausführliche Angaben und Empfehlungen zum Datenschutz unter dem Punkt Datenschutzerklärung.

11. Allgemeines

a) Alle Angaben in unseren Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Das Gleiche gilt bei unvorhergesehenen Währungsschwankungen sowie Treibstoffkostenerhöhungen.

b) Mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich von der Boße Reisen GmbH bestätigt worden sind.

12. Schlussbestimmungen

a) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.

b) In Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung weist die BR Boße Reisen GmbH darauf hin, diese sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Für Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, weist die BR Boße Reisen GmbH auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

c) Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und der Boße Reisen GmbH die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können die Boße Reisen GmbH ausschließlich an deren Sitz verklagen.

d) Für Klagen der BR Boße Reisen GmbH gegen Reisekunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Boße Reisen GmbH vereinbart.

13. Veranstalter

Boße Reisen GmbH
Kronwiekstraße 47
17438 Wolgast.

Alle Angaben im Katalog sind ohne Gewähr. Alle Bilder und Texte sind ausschließlich für die einmalige Verwendung in diesem Katalog freigegeben.

Gültig ab: 01.06.2026

BR Boße Reisen GmbH
Kronwiekstraße 47
17438 Wolgast


Tel.: 03836-21321-0
kontakt@bosse-reisen.com oder www.bosse-reisen.com

Firmensitz:
BR Boße Reisen GmbH
Hohendorfer Chaussee 37
17438 Wolgast

AGB Tagesfahrten

Allgemeine Reisebedingungen für Tagesfahrten der BR Boße Reisen GmbH

Gültig ab 01.07.2026

Präambel

Diese AGB gelten für die Tagesfahrten der Boße Reisen GmbH im Individualverkehr. Dies sind Fahrten, die weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtungen enthalten und deren Preis 500 € pro Person nicht übersteigt. Die Regelungen für Pauschalreisen sind daher nach § 651a Abs. 5 Nr. 2 BGB nicht anwendbar. Für die hier bezeichneten Vertragsbeziehungen gelten diese Geschäftsbedingungen ausschließlich.

1. Vertragsschluss

Die Boße Reisen GmbH veröffentlicht auf ihrer Internetseite und in Katalogen verschiedene Tagesfahrten. Mit Ihrer Buchung, ob telefonisch oder schriftlich, geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Dieses nehmen wir mit der Aushändigung der Buchungsbestätigung oder mit der Aushändigung eines Zahlungsbeleges (Quittung) an. Erst mit der Buchungsbestätigung kommt ein Vertrag zustande.

2. Unsere Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist das Angebot, wie es sich aus der Beschreibung der Tagesfahrt im Internet bzw. im Katalog ergibt, maßgeblich. Von der vertraglichen Leistung ist jeweils das umfasst, was in der Beschreibung im Internet bzw. im Katalog mit „Leistungen inklusive“ überschrieben ist. Sind dort auch Eintrittskarten oder andere Leistungen von Drittanbietern erfasst, handelt es sich insoweit nur um eine Vermittlung durch die BR Boße Reisen GmbH.

Folgendes gehört nicht zu den vereinbarten Leistungen:

- Die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen
- Die Beaufsichtigung von Sachen, die Sie im Fahrgastraum des Fahrzeuges zurücklassen
- Die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen
- Die Information über die für alle Fahrgäste einschlägigen Regelungen, soweit sie insbesondere in Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften enthalten sind, und die Einhaltung der sich aus den Regelungen ergebenden Verpflichtungen.

Soweit durch den Fahrer oder sonstige Mitarbeiter auf der Tour Speisen oder Getränke angeboten und verkauft werden, handeln diese auf eigene Rechnung und eigenes Risiko.

3. Ausfall der Veranstaltung vor Ort

Fällt die Veranstaltung, die den Anlass der Tagesfahrt bildet, aus, findet die Tagesfahrt nicht statt und wir erstatten bereits gezahlte Preise. Dies teilen wir Ihnen unverzüglich mit, sobald wir die Information erhalten, dass die Veranstaltung ausfällt. Die Tagesfahrt fällt auch dann aus, wenn die Veranstaltung lediglich eine zubuchbare Option war.

4. Kündigung des Vertrags und Wechsel des Vertragspartners

a) Die Kündigung des Vertrages für Sie und uns ist möglich, wenn die Durchführung der Tagesfahrt z. B. durch höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Havarien, Pandemien oder gleichwichtige Gründe) beeinträchtigt, erschwert oder gefährdet wird. Die Beeinflussung einer Fahrt durch höhere Gewalt schließt eine Haftung durch uns aus.

b) Kündigen Sie den Vertrag ohne einen der vorstehend genannten Gründe, gilt Folgendes: Die Eintrittskarten für die Veranstaltungen vor Ort können wir nicht zurückgeben. Die Kosten hierfür tragen daher Sie, unabhängig von dem Zeitpunkt Ihrer Kündigung. Wenn Sie möchten, bekommen Sie die Eintrittskarten von uns in diesem Fall ausgehändigt, sobald wir sie von unseren Partnern erhalten.

Bei Kündigung der Tagesfahrt gelten zusätzlich folgende Regelungen:
- 21 Tage bis 4 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises
- ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder Nichterscheinen am Reisetag: 100% des Reisepreises

c) Sie können eine Ersatzperson an der Tagesfahrt teilnehmen lassen, soweit das konkrete Fahrtprogramm dies zulässt. Sind z.B. Eintrittskarten individualisiert und nicht übertragbar, ist dies nicht möglich. Genauso, wenn für Fährüberfahrten Personaldaten übermittelt wurden und Tickets bereits ausgestellt wurden.

5. Leistungsänderungen, Preisänderungen

a) Unerhebliche, Ihnen zumutbare Leistungsänderungen und Preisänderungen durch die BR Boße Reisen GmbH, die nach Zustandekommen des Vertrages notwendig werden, sind zugelassen, wenn die Umstände, die zu den Änderungen führen, von der Boße Reisen GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind.

b) Kann die BR Boße Reisen GmbH die Tagesfahrt aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der umfassten Leistungen oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Teilnehmenden, die Inhalt des Vertrags geworden sind, verschaffen, so kann die BR Boße Reisen GmbH dem Teilnehmenden eine entsprechende Änderung anbieten und verlangen, dass der Teilnehmende innerhalb einer von der Boße Reisen GmbH bestimmten Frist, die angemessen sein muss, das Angebot zur Änderung annimmt oder den Rücktritt vom Vertrag erklärt.

c) Alle Leistungs- und Preisänderungen bedürfen beiderseits der Schriftform.

6. Zahlung

Die Zahlung erfolgt bei Buchung im Reisebüro oder bei telefonischer Buchung per Rechnung. Bei kurzfristiger Buchung per Telefon haben Sie auch die Möglichkeit, bar bei Fahrtantritt zu zahlen, wenn Sie die Buchungsbestätigung vorlegen.

Ohne vorherige Zahlung ist eine Beförderung/Teilnahme durch/an Reisen der Boße Reisen GmbH ausgeschlossen.

7. Haftung

Die Haftung der Boße Reisen GmbH ist für solche Schäden, die weder auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit noch auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und sich nicht auf solche Pflichten beziehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), für jeden Einzelfall bis zu dem je Kunde anfallenden Preis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für gesetzlich vorgesehene Garantiehaftungen.

Wir haften nicht für Schäden bei Inanspruchnahme der im Programm vorgesehenen Fremdleistungen, bei denen wir lediglich als Vermittler auftreten (z. B. Ausflüge, Besichtigungen, Führungen, Sport- oder kulturelle Veranstaltungen). Dies gilt auch bei Inanspruchnahme von Fährpassagen.

Die Boße Reisen GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, Epidemien, Pandemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Havarien oder gleichwichtige Gründe).

8. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. z.B. Gültigkeit der Personaldokumente.

Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der Vorschriften erwachsen, gehen zulasten des Teilnehmenden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern es uns technisch möglich ist, werden wir den Kunden von wichtigen Änderungen vor Antritt der Tagesfahrt informieren. Auf jeden Fall hat jeder Teilnehmende ein gültiges Reisedokument (Personalausweis, Reisepass oder Kindesausweis) mitzuführen.

9.Schlussbestimmungen

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.

Urlaub beginnt mit Vertrauen

Reisen bedeutet für uns viel mehr als nur die Buchung eines Urlaubs. Deshalb stehen bei Boße Reisen nicht Reisen, sondern Menschen im Mittelpunkt.
Über uns
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