Da in den von der Boße Reisen GmbH eingesetzten Reisebussen nur eine begrenzte Lade- und Staukapazität zur Verfügung steht, kann pro Reisegast lediglich ein Reisegepäckstück sowie ein Handgepäckstück mitgeführt werden.
Das Reisegepäck ist vor Fahrtantritt im Gepäckraum des Busses zu verstauen und darf die Maße von 67 x 50 x 27 cm sowie ein Gewicht von 23 kg pro Person nicht überschreiten. Bitte denken Sie unbedingt an eine gute Beschriftung bzw. einen Kofferanhänger.
Das Handgepäck muss während der Fahrt entweder unter dem Sitz oder in den dafür vorgesehenen Gepäckablagen über den Sitzplätzen untergebracht werden. Arzneimittel, regelmäßig benötigte Medikamente, Wertsachen sowie wichtige Reisedokumente sind grundsätzlich im Handgepäck mitzuführen. Eine Kopie der Personalausweis- oder Reisepassdokumente im Koffer erleichtert bei Flugreisen die Zustellung nach Verlust.
Bitte überprüfen Sie vor jeder Abfahrt eigenverantwortlich, ob Ihr Gepäck vollständig verladen wurde.
Sondergepäck wie beispielsweise Rollatoren, klappbare Rollstühle, Gehhilfen oder andere sperrige Gegenstände muss bereits bei der Buchung zwingend angemeldet und von Boße Reisen GmbH ausdrücklich bestätigt werden. Nicht angemeldetes Sondergepäck kann am Reisetag von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Die Mitnahme von Rollatoren und Rollstühlen ist ausschließlich in klappbarer Ausführung und nur nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung möglich.
Bei Flugreisen können abweichende Gepäckbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft gelten. Über diese informieren wir Sie gegebenenfalls gesondert.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine angenehme Reise mit Boße Reisen.